Schöffenwahl 2023

Jugendschöffenwahl

Bekanntmachung: Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden bei der Stadt Velden, der Gemeinde Hartenstein und der Gemeinde Vorra Personen aus der Bevölkerung, die am Amtsgericht Hersbruck und Landgericht Nürnberg-Fürth als Vertretende des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Nürnberger Land schlagen Kandidierende vor, die an Schöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen.

 

Gesucht werden Personen, die

  • in der Stadt Velden, Gemeinde Hartenstein oder Gemeinde Vorra wohnen und        
  • die Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllen sowie
  • am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache sprechen sowie
  • nicht von der Wahl ausgeschlossen sind.

Bewerbungsschluss ist der 31. März 2023

 


Rechtsgrundlagen und Bekanntmachungen


Informationen und Formulare


Links


 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bei der 

 

Stadt Velden

Marktplatz 9

91235 Velden

 

Telefon: 09152 92910

Telefax: 09152 929122

E-Mail: rathaus@velden.de

Gemeinde Hartenstein

Höflaser Straße 1

91235 Hartenstein

 

Telefon: 09152 926900

Telefax: 09152 926902

E-Mail: rathaus@hartenstein-mfr.de

Gemeinde Vorra

Stöppacher Straße 1

91247 Vorra

 

Telefon: 09152 986920

Telefax: 09152 986921

E-Mail: gemeindeVorra@vorra-mfr.de