Bekanntmachung: Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöff*innen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden bei der Stadt Velden, der Gemeinde Hartenstein und der Gemeinde Vorra Personen aus der Bevölkerung, die am Amtsgericht Hersbruck und Landgericht Nürnberg-Fürth als Vertretende des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Nürnberger Land schlagen Kandidierende vor, die an Schöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen.
Gesucht werden Personen, die
- in der Stadt Velden, Gemeinde Hartenstein oder Gemeinde Vorra wohnen und
- die Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllen sowie
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache sprechen sowie
- nicht von der Wahl ausgeschlossen sind.
Bewerbungsschluss ist der 31. März 2023
Rechtsgrundlagen und Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für Schöff*innen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
- Schöffenbekanntmachung
- Jugendschöffenbekanntmachung
Informationen und Formulare
- Merkblatt für Schöff*innen
- Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern"
- Informationen zur Schöffenwahl 2023
- Bewerbungsformular pdf-Format
- Bewerbungsformular Wordformat
Links
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bei der