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Verwaltungsgemeinschaft Velden | Online: https://www.vgvelden.de/
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Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Fischer Franziska | 09152 98692-0 | Bürgerbüro Vorra | |
Evelyn Irmisch | 09152 92690-0 | Bürgerbüro Hartenstein | |
Weber Christina | 09152 9291-11 | Erdgeschoss | |
Petra Westphal | 09152 98692-0 | Bürgerbüro Vorra | |
Sabrina Siegler | 09152 9291-12 | Erdgeschoss |