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Verwaltungsgemeinschaft Velden | Online: https://www.vgvelden.de/
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Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Franziska Fischer | 09152 98692-0 | Bürgerbüro Vorra | |
Evelyn Irmisch | 09152 92690-0 | Bürgerbüro Hartenstein | |
Christina Weber | 09152 9291-11 | Erdgeschoss | |
Sabrina Siegler | 09152 9291-12 | Erdgeschoss |