Aufgaben

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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Beschreibung

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.


Stand: 03.02.2025

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Franziska Fischer 09152 98692-0 Bürgerbüro Vorra 
Evelyn Irmisch 09152 92690-0 Bürgerbüro Hartenstein 
N. N. 09152 9291-11 Erdgeschoss 
Petra Westphal 09152 98692-0 Bürgerbüro Vorra 
Sabrina Siegler 09152 9291-12 Erdgeschoss 


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