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Verwaltungsgemeinschaft Velden | Online: https://www.vgvelden.de/
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Die Gemeinden sind gemäß § 88 Zuständigkeitsverordnung berechtigt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (§ 24 StVG) zu verfolgen und zu ahnden.
Gemeinden können Verkehrsüberwachung eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden betreiben (z. B. Beteiligung an einem Zweckverband).
| Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Sabrina Siegler | 09152 9291-12 | Erdgeschoss |
| Weiterführende Links | |
| Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde | |
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