Gut zu wissen!

Unterkunftsgebühr

Personen, die in staatlichen Asylunterkünften und Übergangswohnheimen untergebracht werden, erhalten nun bei Einzug bereits die Information, dass es gegebenenfalls zukünftig dazu kommen kann, dass sie Unterkunftsgebühren zahlen müssen. Dies ist dann der Fall, wenn sie z. B. während des Bezugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) über Einkommen und/oder Vermögen verfügen. Oder wenn sie als Flüchtling anerkannt sind und als Fehlbeleger oder Fehlbelegerin in der Unterkunft wohnen bleiben.

Das entsprechende Informationsschreiben liegt in zwölf Übersetzungen (Arabisch, Dari, Englisch, Französisch, Kurdisch-Kumandschi, Paschto, Russisch, Somali, Tigrinya, Türkisch, Ukrainisch, Urdu) vor und wird in der jeweiligen Sprache ausgehändigt. Allgemeine Informationen zur Unterkunftsgebühr gibt es hier.

 

Die Verbraucherzentrale informiert

Die Verbraucherzentrale Bayern ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein. Er informiert und berät Verbraucherinnen und Verbraucher und unterstützt sie rechtlich. Angeboten werden die Informationen in 7 Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch und Türkisch und können hier abgerufen werden.

 

Steuerberatung Russisch

Unterstützung bei der Lohnsteuererklärung in russischer Sprache bietet Slawomira Sarnecka in Neunkirchen. Weitere Infos und Kontakt hier.

 

Glaube oder Extremismus?

Das Team der Beratungsstelle Radikalisierung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist der erste Ansprechpartner, wenn der Eindruck besteht, jemand aus dem Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis könnte sich islamistisch radikalisieren. Die Beratungsstelle kann bei allen Fragen in diesem Zusammenhang kontaktiert werden.

Die Broschüre "Glaube oder Extremismus?" informiert über das Angebot der Beratungsstelle Radikalisierung im BAMF. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden. Außer in Deutsch steht sie auch in den folgenden Sprachen zur Verfügung: Arabisch, Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch.