Ortsbeauftragte
Für die Gemeindeteile, die nicht durch ein Mitglied im Stadtrat vertreten sind, wird je ein Ortsbeauftragter gewählt. Der Ortsbeauftragte ist ein ehrenamtlich tätiger Gemeindebürger mit beratenden Aufgaben. Er hat das Recht an allen öffentlichen Sitzungen des Stadtrates mit beratender Stimme teilzunehmen und Anträge zu stellen.
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